1. Errichte rechtzeitig ein Testament!

Ohne Testament tritt bei einem Erbfall die gesetzliche Erbfolge ein – und die führt in vielen Fällen zu unerwünschten Ergebnissen. Ein Beispiel: Viele verheiratete und kinderlose Erblasser glauben, dass bei ihrem Tod der Ehepartner Alleinerbe ist und übersehen dabei, dass die Geschwister oder – wenn noch lebend – die Eltern des Verstorbenen mit zu den gesetzlichen Erben zählen. Wer die gesetzliche Erbfolge ausschließen will, muss unbedingt ein Testament errichten. Zu lange hinausschieben sollte man dies nicht: Auch junge Menschen können durch Krankheit oder Unfall unvermittelt aus dem Leben gerissen werden.

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