Überblick gesetzliche Erbfolge

Erben
1. Ordnung      
  Abkömmlinge des Erblassers
(eheliche, uneheliche und adoptierte Kinder, dann Enkel, dann Urenkel, usw.)
                               ► erben zu gleichen Teilen, § 1924 BGB
     
Erben
2. Ordnung
  Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge
(Voll- und Halbgeschwister, dann Nichten und Neffen, dann Großnichten und Großneffen usw.).
     ► Leben zum Zeitpunkt des Erbfalls noch beide Elternteile, erben diese zu gleichen Teilen. Lebt nur noch ein Elternteil, so treten an die Stelle des verstorbenen Elternteils dessen Abkömmlinge; falls der vorverstorbene Elternteil keine Abkömmlinge hinterlässt, fällt seine Hälfte an den noch lebenden Elternteil, § 1925 BGB.
     
Erben
3. Ordnung
  Großeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge
(Tanten und Onkel, dann Cousinen und Cousins, dann Großcousinen und Großcousins usw.)
     ► erben gemäß § 1926 BGB
     
Erben
4. Ordnung
  Urgroßeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge
     ► erben gemäß § 1928 BGB
     
fernere Ordnungen   entferntere Voreltern des Erblassers und deren Abkömmlinge
     ► erben gemäß § 1929 Abs. 2 i.V.m. § 1928 BGB
     
überlebender Ehegatte






 
 

 ► erbt  gemäß § 1931 BGB
a) 1/4 neben Verwandten der ersten Ordnung
b) 1/2 neben Verwandten der zweiten Ordnung oder neben Großeltern (treffen mit Großeltern Abkömmlinge von Großeltern zusammen, erhöht sich der Ehegattenerbteil zusätzlich)
c) 1/1, wenn weder Verwandte der ersten oder der zweiten Ordnung noch Großeltern vorhanden sind
d) zusätzlich 1/4 zum pauschalen Ausgleich des Zugewinns, wenn die Ehegatten im Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt haben

 

Unsere Themen

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung ...>


Vorsorgebevollmächtigter ...>


Testamentsgestaltung ...>


Testamentsvollstreckung ...>


Rechtsberatung ...>


Impressum