Erstellung von Betreuungsverfügungen

Mit einer Betreuungsverfügung kann vorab jeder bestimmen, wen das Gericht als Betreuer einsetzen soll oder unter keine Umstände einsetzen soll. Auch hier sind inhaltliche Beschränkungen wie bei der Vorsorgevollmacht denkbar.

Diese Erklärungen sollten schriftlich erfolgen.

Mit privatschriftlichen, d.h. zu Hause unterschriebenen Vollmachten treten in der Praxis häufig Schwierigkeiten auf, weil deren Inhalt unzulänglich ausgestaltet, der Text zu ungenau formuliert worden ist. Auch Formulare aus dem Internet bergen die Gefahr die aktuellste Rechtsprechung und Gesetzeslage nur unzureichend zu berücksichtigen.

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