Aufgaben des Nachlasspflegers

Aufgaben des Nachlasspflegers sind

  • die Ermittlung der Erben und
  • die Sicherung und Verwaltung des Nachlasses.

Erbenermittlung

 

Zunächst besteht die Aufgabe des Nachlasspflegers darin, zu ermitteln, ob der Erblasser eine Verfügung von Todes wegen hinterlassen hat. Liegt eine solche vor, hat er die darin eingesetzten Erben zu suchen, wenn deren Aufenthaltsort unbekannt ist. Fehlt eine Verfügung von Todes wegen, tritt gesetzliche Erbfolge ein und der Nachlasspfleger muss die gesetzlichen Erben ermitteln.

 

Ermittlung, Sicherung und Verwaltung des Nachlasses

 

Eine weitere Aufgabe des Nachlasspflegers ist es, unverzüglich das Nachlassvermögen und die Nachlassverbindlichkeiten möglichst vollständig zu ermitteln.

 

Eine der ersten Maßnahmen nach der Verpflichtung muss es daher sein, eventuell vorhandene Konten des Erblassers zu ermitteln, um die alleinige Verfügungsgewalt über diese Konten herzustellen. Hier sind entsprechende Ermittlungen bei den Kreditinstituten anzustellen. Um möglichst rasch und umfassend weitere Hinweise zu erhalten, wird vom Nachlasspfleger meist ein Postnachsendeantrag eingerichtet. Das Mietverhältnis des Erblassers ist zudem umgehend außerordentlich zu kündigen. Zusätzlich hat der Nachlasspfleger insbesondere Versicherungen, Arbeitgeber und bekannte Nachlassgläubiger über den Tod des Erblassers zu informieren.

 

Das weitere Vorgehen des Nachlasspflegers bestimmt sich nach der jeweiligen Zusammensetzung des Nachlassvermögens. Daraus ergibt sich eine Vielzahl von denkbaren Verwaltungstätigkeiten, beispielsweise

 

  • die Bestandsaufnahme und anschließende Räumung der Wohnung,
  • die Schätzung von Antiquitäten und Kunstgegenständen durch einen Sachverständigen,
  • die Ermittlung eines etwaigen Grundstücks,
  • die Klärung von Zuwendungen des Erblassers,
  • die Sperrung der Konten des Erblassers gegen Verfügungen von Dritten.
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