Kosten

Aus Unsicherheit über anfallende Kosten scheuen sich viele Menschen, sich anwaltlichen Rat zu holen. Ich möchte daher versuchen, Ihnen hier einen ersten allgemeinen Überblick über die Kosten einer Anwalts-Beauftragung zu geben. Sollten Sie dazu konkretere Fragen haben, bitte kontaktieren Sie mich, ich gebe Ihnen gerne weitere Auskunft, damit Sie im Vorfeld den finanziellen Umfang einschätzen können.

  • Kosten der Anwalts-Beauftragung

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) regelt die Gebühren des Rechtsanwalts. Die Bemessung erfolgt anhand des Gegenstandswertes des Mandats und anhand der Art der Tätigkeit des Anwalts. Gerichtsstreitigkeiten rechne ich nach RVG ab.

Beratungen und das Erstellen der Vorsorgeunterlagen rechne ich im Rahmen einer mit dem Mandanten im Vorfeld abgeschlossenen Honorarvereinbarung nach Stundenaufwand ab. Hier könnte eine Abrechnung nach RVG für den Mandanten sehr ungünstig ausfallen, wenn z.B. bei einer Vorsorgevollmacht bzgl. der Vermögensverwaltung als Gegenstandswert das jeweilige Vermögen zugrundegelegt werden muss.

Für ein Erstberatungsgespräch fallen gemäß RVG 190,00 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer und Auslagen an. Darunter versteht man ein einmaliges Beratungsgespräch, in dem der Mandant Rat oder Auskunft zu bestimmten Fragen wünscht.

  • Kostenübernahme durch Rechtsschutzversicherung

Ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt, hängt sehr individuell von Ihrem Versicherungsvertrag ab.

Gerne frage ich für Sie bei Ihrer Rechtsschutzversicherung nach und hole im Fall der Kostenübernahme eine schriftliche Deckungszusage ein.

Erfahrungsgemäß lassen sich auch immer mehr Rechtsschutzversicherung auch bei fehlender Verpflichtung zur Deckung dieser Kosten bei entsprechender fundierten Argumentation auf mindestens eine Teildeckung aus Kulanz ein.

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