Erstellung von Vorsorgevollmachten

Beizeiten vorsorgen – mit Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung

"Die Vorsorgevollmacht ist viel wichtiger als ein Testament, denn sie betrifft mich, solange ich noch lebe."

Tatsächlich kann jeder durch (Verkehrs-)Unfall, Krankheit oder Alter in eine Lage geraten , in der er selbst nicht mehr alle Entscheidungen treffen kann, und auf fremde Hilfe angewiesen ist.
Viele Menschen glauben, dass sie bei eigener Entscheidungsunfähigkeit von ihren Angehörigen vertreten werden können. Das ist jedoch ein Irrglaube.
Der Gesetzgeber hat die Fälle, in denen sich Familienangehörige vertreten können, abschließend geregelt. Lediglich Eltern können ihre minderjährigen Kinder vertreten. Volljährige Kinder können nicht durch die Eltern vertreten werden und umgekehrt. Gleiches gilt für Ehepartner und Lebensgefährten !

Mit einer Vorsorgevollmacht kann man rechtzeitig eine Person bevollmächtigen, die für einen einzelne oder alle Angelegenheiten wahrnimmt, für den Fall, dass die eigene Entscheidungsfähigkeit einbüßt. 

Diese Person kann ein Familienmitglied oder ein Freund sein. Hauptsache ist, dass man dieser Person vertraut. Diese Person kann dann Verträge für einen abschließen, beispielsweise mit einem Altersheim. Es bedarf dann keiner weiteren Maßnahme des Gerichts. In dieser Vollmacht können sowohl

  • Vermögensrechtliche Angelegenheiten, wie zum Beispiel: Einzahlungen und Abhebungen von einem Bankkonto, der Abschluss oder die Kündigung eines Mietvertrages, das Einfordern von Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall.
  • Persönliche Angelegenheiten wie zum Beispiel: Eigene Wohnung oder Heim? Respektierung der eigenen Gewohnheiten ! Operieren oder nicht? Wer darf in die Krankenakte einsehen, wer darf vom Arzt Auskunft verlangen? Weil es um den Kern des Selbstbestimmungsrechts geht, verlangt der Gesetzgeber eine ausdrückliche Ermächtigung des Bevollmächtigten.

geregelt werden.

Hat man eine solche Vertrauensperson nicht benannt, wird sie vom Amtsgericht bestellt, es handelt sich dann aber gerade nicht unbedingt um ein Familienmitglied oder einen Freund.

Wichtig ist, dass die Vertrauensperson über den Willen des Betroffenen genau unterrichtet ist.
Solange der Betroffene geschäftsfähig ist, ist die Vorsorgevollmacht jederzeit widerrufbar. Mit einer Generalvollmacht wird eine Vertretung in allen persönlichen Angelegenheiten erteilt. Eine richtig errichtete Vorsorgevollmacht macht in der Regel die Einleitung eines gerichtlichen Betreuungsverfahrens mit anschließender Bestellung eines Betreuers entbehrlich.
Die meisten Menschen möchten aber gerade nicht, dass im Falle ihrer eigenen Hilfsbedürftigkeit eine fremde Person ihre Angelegenheiten regelt. Zudem empfinden sie das gerichtliche Betreuungsverfahren als entwürdigend, zumal auch die Begutachtung der eigenen Person durch einen Sachverständigen erforderlich wird. Die Bestellung eines amtlichen Vertreters durch das Gericht ist daher häufig unerwünscht und soll möglichst vermieden werden. Wenn die Vorstellung, später einmal von einer fremden, vom Gericht bestellten Person betreut zu werden, einem unangenehm ist, weil er weder mit dem Betreuungsgericht, noch mit einem Betreuer zu tun haben will, sollte folglich eine Vorsorgevollmacht schreiben.
Große Bedeutung hat die Vorsorgevollmacht auch für die wachsende Zahl alleinstehender Menschen, die sich nicht mehr auf eine sorgende und helfende Verwandtschaft verlassen kann und will. Wer kein Vertrauen in die eigenen Verwandten hat, sollte eine Vertrauensperson fragen, ob sie im Fall der Fälle mit einer Vorsorgevollmacht in wichtigen Dingen Verantwortung übernehmen kann und will.

Die Erforderlichkeit einer Vorsorgevollmacht in jedem Alter beweist der nächste Fall:

Ein Vater von zwei Kindergartenkindern ist mit dem Motorrad verunglückt und war so schwer verletzt, dass er mehrere Wochen im Koma lag und man nicht wusste, ob er überhaupt überlebt. Seine Frau stand unter Schock, war aber im Nachhinein dankbar, dass er sehr umsichtig Vorsorge getroffen hatte: Er hatte alle Papiere übersichtlich geordnet und auch eine Vorsorgevollmacht ausgefüllt.
Sonst hätte zu der menschlichen auch noch eine finanzielle Katastrophe kommen können: Wer nicht bei (vollem) Bewusstsein ist, kann nämlich keine Bankgeschäfte tätigen, keine Rechnungen zahlen, nichts überweisen, nicht einmal Geld abheben. Und ohne Vorsorgevollmacht kann das auch kein (Ehe-)Partner oder Verwandter für einen tun. Die Banken dürfen nämlich auch in einem solchen Falle Niemandem Zugriff auf ein persönliches Konto geben.
Vielmehr müssen dann die Angehörigen einen Antrag beim Vormundschaftsgericht stellen, das dann einen gesetzlichen Betreuer bestellt. Das kann erstens eine Weile dauern und zweitens hat dann letztlich ein völlig Fremder die Kontrolle über die Familienfinanzen.


Diese Erklärungen sollten schriftlich erfolgen.

Mit privatschriftlichen, d.h. zu Hause unterschriebenen Vollmachten treten in der Praxis häufig Schwierigkeiten auf, weil deren Inhalt unzulänglich ausgestaltet, der Text zu ungenau formuliert worden ist. Auch Formulare aus dem Internet bergen die Gefahr die aktuellste Rechtsprechung und Gesetzeslage nur unzureichend zu berücksichtigen.

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