5 goldene Regeln fürs Vererben

Übers Erbe zerstreiten sich Brüder, Schwester und Verwandte - das kommt nicht nur in Filmen vor. Doch Familienzwist lässt sich verhindern, wenn man beim Testament einige Punkte beachtet.

Ein Erbfall kratzt häufig am Familienfrieden: Jeder siebte Erbe in Deutschland hat laut einer Studie der Postbank bereits Streit um einen Nachlass miterlebt. Dabei ließen sich die meisten Konflikte durch die Beachtung fünf goldener Regeln leicht vermeiden:

Prüfen Sie für sich, ob Sie ein Testament benötigen, sowie die damit verbundenen Kosten

Verheiratet, keine Kinder

Emil Elch verstirbt im Alter von 65 Jahren. Die Eheleute Elch hatten keine gemeinschaftlichen Kinder. Zum Zeitpunkt des Erbfalls leben noch die Mutter und der Vater von Emil Elch, Erben nach Emil Elch werden nun seine Ehefrau sowie seine Mutter und sein Vater. Hierdurch entsteht eine Erbengemeinschaft zwischen der Ehefrau zu 3/4 und deren Schwiegereltern 1/4.

TIPP! Auch wenn keine eigenen Abkömmlinge vorhanden sind, kann es sinnvoll sein, ein Testament zu errichten, damit der Nachlass nicht in die falschen Hände gelangt.

 

Verheiratet, zwei Kinder

Helmut und Franziska Meier sind verheiratet und haben zwei minderjährige Kinder. Vater stirbt bei einem Verkehrsunfall. In diesem Fall entsteht eine Erbengemeinschaft zwischen der Ehefrau und den gemeinsamen Kinder. Hierbei ist zu beachten, dass die Ehefrau bei wichtigen Entscheidungen über die Anteile der Kinder nur in Abstimmung mit dem Vormundschaftsgericht verfügen kann.

TIPP! Der Ehemann hätte ein Testament errichten und seine Ehefrau als Alleinerbin einsetzen müssen.

 

Mutter / Tochter / Enkelkind

Mutter hat Geldvermögen von EUR 100.000,00. Mutter stirbt und die Tochter erbt EUR 100.000,00.  Bei Ableben der Tochter erbt der Ehemann der Tochter EUR 50.000,00 und das Enkelkind ebenfalls EUR 50.000,00.

TIPP! Bei entsprechender testamentarischer Gestaltung durch die Mutter hätte dafür gesorgt werden können, dass das Geldvermögen in Höhe von EUR 100.000,00 an das Enkelkind fließt, ohne dass der Ehemann der Tochter 50% von Vermögen der Tochter erhält.

 

Achtung bei Schenkungen!

Die Eheleute Baldur und Brigitte Bernstein schenken ihrem Sohn Sebastian Bernstein einen Bauplatz im Werte von 100.000,– EUR. Der Sohn Sebastian hat sich bei der Bundeswehr (Marine) in Kiel für 5 Jahre verpflichtet. Nach seiner Rückkehr will er auf dem Grundstück ein Haus bauen. Sebastian hat in Kiel mit der dort lebenden Uschi ein nichteheliches Kind Robert. Bei einem Manöver verunglückt Sebastian Bernstein tödlich. Er hat kein Testament hinterlassen.

Aufgrund der gesetzlichen Erbfolge wird nun sein nichteheliches Kind Robert zu seinem Alleinerben und erhält unter anderem auch den übertragenen Bauplatz. Die Eltern von Sebastian werden nicht Erben, da ein nichteheliches Kind vorhanden ist und dieses als Erbe erster Ordnung die Erben zweiter Ordnung (die Eltern) von der Erbfolge ausschließt.

TIPP! Die Eltern hätten sich im Beispielsfall entweder ein Rückforderungsrecht für den Fall des Todes ihres Sohnes Sebastian vorbehalten oder aber Sebastian hätte seine Eltern in einem Testament oder Erbvertrag bedenken müssen.

 

 

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