Erstellung von Patientenverfügungen

In einer Patientenverfügung lässt sich jetzt schon darüber entscheiden, ob und was im Krankheitsfall geschehen soll.

Beispielsweise kann bereits bestimmt werden, ob ein Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen gewollt ist. Lebenserhaltung ist nämlich in den Zeiten der Apparate-Medizin höchst umstritten. Immer mehr Menschen fürchten sich vor jahrelangem Wachkoma, künstlicher Ernährung per Magensonde, automatischer Beatmung, schwerer Pflegebedürftigkeit, Multimorbidität (mehrere Krankheiten) und extremem Leiden ohne Aussicht auf Besserung.

Wer solche Lebensumstände für sich selbst ausschließen will, muss eine Patientenverfügung schreiben, sonst ist die bedingungslose Lebenserhaltung nicht zu beenden.

Manche Menschen wollen für den Fall der eigenen "Einwilligungsunfähigkeit" bestimmen, wie, wo, von wem und mit womit sie behandelt werden: Arzt A, Klinik B, Pflegeheim C, Medikament D, Operation E, keine Mondtherapie F. Was nach persönlicher Willkür klingt, kann aus rein medizinischen Gründen sehr sinnvoll sein. Ein bereits über Jahre bewährter Arzt kennt seinen Patienten, und eine nach langer Suche gefundene Medikation ist aller Voraussicht nach auch in einer Notsituation die optimale Behandlung. Wer mit einer Volkskrankheit wie Diabetes zu kämpfen hat, kann vorschreiben, dass im Fall der Fälle ein bereits konsultierter Facharzt des Vertrauens einzuschalten ist, der die im Einzelfall angezeigte Dosierung eines bewährten Mittels kennt.

Also nehmen Sie Ihr Schicksal selbst in die Hand.

Diese Erklärungen sollten schriftlich erfolgen.

Mit privatschriftlichen, d.h. zu Hause unterschriebenen Vollmachten treten in der Praxis häufig Schwierigkeiten auf, weil deren Inhalt unzulänglich ausgestaltet, der Text zu ungenau formuliert worden ist. Auch Formulare aus dem Internet bergen die Gefahr die aktuellste Rechtsprechung und Gesetzeslage nur unzureichend zu berücksichtigen.

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